Springe direkt zu:

I wie Inklusion – Warum berufliche Teilhabe neue Perspektiven eröffnet

Die Bauwirtschaft benötigt qualifizierte Fachkräfte und Menschen, die ihre Fähigkeiten in unterschiedlichen Berufsfeldern einbringen möchten. Doch nicht alle haben die gleichen Voraussetzungen, um eine Ausbildung zu beginnen oder sich beruflich weiterzuentwickeln. Körperliche Einschränkungen, sprachliche Hürden, unterschiedliche Bildungswege und gesellschaftliche Vorurteile können den Zugang erschweren. Wie kann berufliche Bildung dazu beitragen, solche Barrieren abzubauen? Und welche Erkenntnisse liefert die Forschung zur Inklusion in Ausbildung und Arbeitswelt?

Inklusion – Was bedeutet berufliche Teilhabe?

Inklusion beschreibt das Ziel, Menschen unabhängig von individuellen Voraussetzungen eine gleichberechtigte Beteiligung am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

In der beruflichen Bildung bedeutet dies, dass Menschen Zugang zu Ausbildung, Qualifizierung und beruflicher Entwicklung erhalten sollen, ohne durch vermeidbare Barrieren ausgeschlossen zu werden.

Dabei ist Inklusion nicht mit der Vorstellung gleichzusetzen, dass alle Menschen dieselben Fähigkeiten besitzen oder identische Unterstützung benötigen.

Vielmehr geht es darum, unterschiedliche Voraussetzungen zu berücksichtigen und geeignete Rahmenbedingungen für die Entwicklung beruflicher Kompetenzen zu schaffen.

Im engeren rechtlichen Sinne ist die Inklusion von Menschen mit Behinderungen besonders durch die UN-Behindertenrechtskonvention geprägt.

Sie verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Artikel 24 behandelt Bildung, während Artikel 27 das Recht auf Arbeit und Beschäftigung betrifft.

Für die Bauwirtschaft stellt sich damit eine grundlegende Frage.

Wie können Ausbildungsbetriebe und Bildungseinrichtungen berufliche Anforderungen mit möglichst barrierearmen Zugangswegen und individuellen Entwicklungsmöglichkeiten verbinden?

Was zeigt die Forschung zur beruflichen Inklusion?

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt ist Gegenstand umfangreicher arbeitsmarktpolitischer und sozialwissenschaftlicher Forschung.

Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht regelmäßig Analysen zur Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen.

Diese verdeutlichen, dass Menschen mit Schwerbehinderung im Erwerbsleben besonderen Herausforderungen begegnen können.

Dabei müssen unterschiedliche Einflussfaktoren berücksichtigt werden, beispielsweise Qualifikation, Alter, gesundheitliche Voraussetzungen, betriebliche Beschäftigungsmöglichkeiten und Barrieren bei der Arbeitsaufnahme.

Auch die Forschung des Bundesinstituts für Berufsbildung beschäftigt sich mit Zugängen zur beruflichen Bildung und der Gestaltung inklusiver Ausbildungsangebote.

Die wissenschaftliche Diskussion zeigt, dass Inklusion nicht allein durch individuelle Förderung erreicht werden kann.

Ebenso wichtig sind institutionelle Strukturen, geeignete Ausbildungsbedingungen und die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure.

Für die Bauausbildung bedeutet dies, sowohl die Fähigkeiten einzelner Menschen als auch mögliche Barrieren im Ausbildungssystem in den Blick zu nehmen.

Barrieren erkennen – Der erste Schritt zu mehr Teilhabe

Barrieren können unterschiedliche Formen annehmen.

Bauliche Hindernisse erschweren beispielsweise den Zugang zu bestimmten Lernorten.

Komplex formulierte Arbeitsanweisungen können das Verständnis beeinträchtigen.

Fehlende technische Hilfsmittel oder unzureichende Unterstützungsangebote können ebenfalls dazu führen, dass vorhandene Fähigkeiten nicht vollständig genutzt werden.

Hinzu kommen soziale Barrieren.

Vorurteile über die Leistungsfähigkeit bestimmter Personengruppen können beeinflussen, wer zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird oder welche beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten angeboten werden.

Ein inklusiver Ansatz betrachtet deshalb nicht ausschließlich mögliche Einschränkungen einer Person.

Er fragt auch danach, welche Bedingungen verändert werden können, um berufliche Beteiligung zu ermöglichen.

Lernpsychologie – Warum individuelle Unterstützung wichtig ist

Menschen unterscheiden sich in ihrem Vorwissen, ihren Lernerfahrungen und ihren individuellen Lernvoraussetzungen.

Die Lernpsychologie zeigt, dass diese Unterschiede bei der Gestaltung von Lernprozessen berücksichtigt werden sollten.

Ein wichtiger Ansatz ist die Cognitive Load Theory.

Sie beschreibt, dass das menschliche Arbeitsgedächtnis bei der Verarbeitung neuer Informationen nur über begrenzte Kapazitäten verfügt.

Für die berufliche Bildung ergibt sich daraus, dass Lernmaterialien möglichst verständlich strukturiert und komplexe Aufgaben schrittweise vermittelt werden sollten.

Anschauliche Demonstrationen, visuelle Arbeitsanleitungen und gezielte Rückmeldungen können dabei unterstützen.

Solche Maßnahmen sind nicht ausschließlich für Menschen mit Behinderungen hilfreich.

Auch Auszubildende mit geringen Vorkenntnissen oder unterschiedlichen sprachlichen Voraussetzungen können davon profitieren.

Inklusive Didaktik bedeutet daher nicht zwangsläufig, für jede Person vollständig unterschiedliche Lerninhalte bereitzustellen.

Vielmehr geht es darum, geeignete Zugänge zu gemeinsamen Lernzielen zu schaffen.

Bauausbildung – Welche Möglichkeiten bietet die Praxis?

Die Bauwirtschaft umfasst zahlreiche Berufsbilder mit unterschiedlichen körperlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen.

Neben Tätigkeiten auf Baustellen gehören dazu beispielsweise Aufgaben in Planung, Vermessung, Arbeitsvorbereitung, Dokumentation und Verwaltung.

Diese Vielfalt eröffnet unterschiedliche Möglichkeiten beruflicher Entwicklung.

Ob eine konkrete Tätigkeit für eine Person geeignet ist, muss jedoch individuell beurteilt werden.

Dabei sind die fachlichen Anforderungen, die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und insbesondere die Arbeitssicherheit zu berücksichtigen.

Technische Hilfsmittel, angepasste Arbeitsorganisation und geeignete Qualifizierungsmaßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen.

Entscheidend ist, vorhandene Fähigkeiten und konkrete Anforderungen sorgfältig miteinander abzugleichen.

Digitalisierung – Chancen für barrierearmes Lernen

Digitale Technologien können die Zugänglichkeit beruflicher Bildung verbessern.

Lernplattformen ermöglichen es, Inhalte in unterschiedlichen Formaten bereitzustellen.

Videos können Arbeitsabläufe anschaulich darstellen.

Untertitel und sprachlich vereinfachte Erklärungen können das Verständnis unterstützen.

Digitale Bauwerksmodelle können räumliche Zusammenhänge verdeutlichen und komplexe Planungsinformationen visualisieren.

Auch assistive Technologien können in geeigneten Situationen helfen, individuelle Einschränkungen auszugleichen.

Allerdings entsteht digitale Barrierefreiheit nicht automatisch.

Anwendungen müssen hinsichtlich Bedienbarkeit, Verständlichkeit und technischer Zugänglichkeit geprüft werden.

Die Einführung digitaler Lernangebote sollte deshalb mit einer bewussten Gestaltung inklusiver Lernbedingungen verbunden werden.

Führung – Inklusion braucht eine respektvolle Unternehmenskultur

Führungskräfte und Ausbildende beeinflussen, wie Menschen im Arbeitsalltag miteinander umgehen.

Sie gestalten Aufgabenverteilungen, geben Rückmeldungen und entscheiden über Entwicklungsmöglichkeiten.

Eine inklusive Führungskultur zeichnet sich durch respektvolle Kommunikation, nachvollziehbare Entscheidungen und die Berücksichtigung individueller Voraussetzungen aus.

Dabei sollten Beschäftigte nicht auf einzelne Merkmale oder mögliche Einschränkungen reduziert werden.

Wichtig ist, ihre beruflichen Fähigkeiten wahrzunehmen und gemeinsam geeignete Entwicklungsmöglichkeiten zu prüfen.

Eine offene Gesprächskultur kann helfen, Unterstützungsbedarfe frühzeitig zu erkennen.

Gleichzeitig müssen persönliche Informationen vertraulich behandelt und individuelle Grenzen respektiert werden.

Arbeitssicherheit – Teilhabe und Schutz gemeinsam denken

Auf Baustellen gelten hohe Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Diese Anforderungen müssen auch bei der Gestaltung inklusiver Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten eingehalten werden.

Inklusion bedeutet nicht, Gefährdungen zu akzeptieren oder Sicherheitsstandards zu reduzieren.

Vielmehr müssen Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Schutzmaßnahmen so geprüft werden, dass mögliche Anpassungen fachlich und rechtlich verantwortbar sind.

Dabei können technische Hilfsmittel, organisatorische Veränderungen und individuelle Unterweisungen eine Rolle spielen.

Die Beurteilung muss sich an den tatsächlichen Anforderungen des Arbeitsplatzes und den konkreten Voraussetzungen der betreffenden Person orientieren.

Nachhaltigkeit – Inklusion als soziale Verantwortung

Nachhaltige Entwicklung umfasst ökologische, wirtschaftliche und soziale Dimensionen.

Zur sozialen Nachhaltigkeit gehören unter anderem faire Arbeitsbedingungen, Bildungschancen und gesellschaftliche Teilhabe.

Inklusive Ausbildungsangebote können dazu beitragen, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten für unterschiedliche Menschen zu eröffnen.

Damit wird Inklusion zu einem Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Sie sollte jedoch nicht ausschließlich als Instrument zur Personalgewinnung betrachtet werden.

Gleichberechtigte Teilhabe ist ein eigenständiges gesellschaftliches Ziel.

Wirtschaftliche Vorteile können entstehen, sind aber nicht die alleinige Begründung für inklusive Arbeitsbedingungen.

Fachkräftesicherung – Potenziale besser erschließen

Die Bauwirtschaft steht vor der Aufgabe, qualifizierte Nachwuchskräfte zu gewinnen und vorhandene Kompetenzen langfristig zu erhalten.

Dabei können bislang wenig berücksichtigte Bewerbergruppen zusätzliche Perspektiven eröffnen.

Inklusive Berufsorientierung, individuelle Beratung und geeignete Unterstützungsangebote können helfen, berufliche Möglichkeiten sichtbar zu machen.

Für Unternehmen ist es sinnvoll, sich über bestehende Förder- und Beratungsangebote zu informieren.

In Deutschland unterstützen unter anderem die Bundesagentur für Arbeit, Integrationsämter beziehungsweise Inklusionsämter und weitere zuständige Stellen bei Fragen der beruflichen Teilhabe.

Auch die Zusammenarbeit mit Bildungsträgern und spezialisierten Beratungsstellen kann hilfreich sein.

Ob eine bestimmte Ausbildungs- oder Beschäftigungsmöglichkeit realisierbar ist, hängt von den individuellen Voraussetzungen und den konkreten betrieblichen Bedingungen ab.

Fazit – Inklusion beginnt mit dem Blick auf Möglichkeiten

Berufliche Inklusion bedeutet, Barrieren zu erkennen und Menschen möglichst gleichberechtigte Chancen auf Ausbildung, Beschäftigung und berufliche Entwicklung zu eröffnen.

Für die Bauwirtschaft ist dies eine anspruchsvolle, aber wichtige Aufgabe.

Unterschiedliche Berufsbilder, technische Entwicklungen und individuelle Unterstützungsangebote können neue Möglichkeiten schaffen.

Gleichzeitig müssen fachliche Anforderungen und Arbeitssicherheit verbindlich bleiben.

Eine inklusive Bauausbildung verbindet deshalb Chancengerechtigkeit mit qualitätsorientierter Kompetenzentwicklung.

Die Zukunft der Bauwirtschaft wird auch davon geprägt, wie gut es gelingt, unterschiedliche Fähigkeiten zu erkennen und Menschen passende Wege in Ausbildung und Beschäftigung zu eröffnen.

BAUCampus MV – Impuls für die Praxis

Welche Barrieren könnten Menschen daran hindern, eine Ausbildung in unserem Unternehmen zu beginnen?

Und welche technischen, organisatorischen oder didaktischen Veränderungen könnten dazu beitragen, berufliche Teilhabe zu verbessern?

Diese Fragen verbinden soziale Verantwortung mit Ausbildungsqualität und langfristiger Fachkräftesicherung.


Bauwissen A–Z ist eine Beitragsreihe des BAUCampus MV. Sie verbindet wissenschaftliche Erkenntnisse mit aktuellen Herausforderungen der Bauwirtschaft, darunter Ausbildung, Führung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Fachkräftesicherung, Vielfalt und Teilhabe.

Nächster Beitrag am 15. September: J wie Job Crafting – Wie Beschäftigte ihre Arbeit aktiv mitgestalten